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Das Eintrittsalter für die Mitarbeit im geschützten Arbeitsbereich liegt in der Regel zwischen 16 und 35 Jahren. Es sollte eine IV-Rente oder eine berufliche Massnahme der IV vorhanden sein. Weitere Voraussetzungen für die Mitarbeit im Weizenkorn sind eine geklärte Wohnsituation und keine akuten Suchtprobleme. Im Weizenkorn gilt ein allgemeines Rauchverbot.
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